Die B’nai B’rith Frankfurt Schönstädt Loge e.V., Frankfurt am Main verfolgt entsprechend der Satzung des Vereins ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß § 51 ff. der Abgabenordnung.
Der Verein ist von der Körperschaftsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 6 GewSTG befreit.